Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen
Kann ich zamics testen?
Ja, Sie können zamics 30 Tage kostenlos testen. Am einfachsten starten Sie mit einer Live-Demo, in der Ihnen ein zamics-Experte die Software zeigt und auf Ihre Fragen eingeht. So sehen Sie direkt, wie Sie Ihre Arbeitsmittel digital verwalten können.
Alternativ können Sie die Testumgebung auch selbst erkunden und sich Schritt für Schritt mit den Funktionen vertraut machen.
Die Testphase beginnt mit der Aktivierung und läuft 30 Tage. Alle Daten bleiben bei einem Upgrade erhalten – Sie können also ohne Risiko starten.
Was kostet zamics?
zamics testen
Die Kosten für zamics hängen davon ab, wie viele Arbeitsmittel Sie verwalten möchten.
Testphase:
In der Testphase erhalten Sie kostenlos für 30 Tage Zugriff auf die Software – inklusive unbegrenzter Nutzeranzahl. Auch die Produktdemo ist kostenfrei.
Software:
Nach der Testphase wechseln Sie bei Bedarf in ein Bezahlmodell. Der Preis richtet sich nach der Anzahl der verwalteten Assets. Die Anzahl der Nutzer ist nicht begrenzt. Sowohl die Web-Oberfläche als auch die zamics App für iOS und Android können von beliebig vielen Personen genutzt werden.
Hardware:
Transponder können direkt über zamics bezogen werden. Je nach Menge liegen die Kosten bei durchschnittlich 2,99 € netto pro NFC-Transponder. Alternativ können Sie auch eigene Transponder verwenden.
Wenn Sie ein konkretes Angebot wünschen, sprechen Sie uns gerne an.
Kann ich Daten aus zamics exportieren?
Ja, Sie können Daten aus zamics exportieren. Der Export ist als CSV-Datei möglich und eignet sich für die Weiterverarbeitung in Excel oder anderen Systemen.
Sie können sowohl Mitarbeiterdaten als auch Gerätedaten exportieren. Zusätzlich bieten wir auch einen Datenimport per CSV an, falls Sie bestehende Daten in zamics übernehmen möchten.
Sehe ich den genauen Standort meiner Maschinen bei der digitalen Geräteverwaltung?
Sie sehen in zamics, an welchem Standort ein Gerät zuletzt eingecheckt wurde.
Bei der Nutzung von NFC oder QR-Codes basiert der Standort auf dem manuellen Check-in durch Ihre Mitarbeiter.
Eine metergenaue Live-Ortung ist mit NFC oder Bluetooth nicht möglich. Wenn Sie jedoch GPS-Transponder einsetzen, ist ein aktives Tracking Ihrer Maschinen möglich. In diesem Fall kann der Standort in Echtzeit und metergenau erfasst werden.
So können Sie je nach eingesetzter Technologie selbst entscheiden, wie detailliert die Standorterfassung in Ihrer digitalen Geräteverwaltung sein soll.
Wie viele Arbeitsmittel kann man anlegen?
Grundsätzlich können Sie in zamics so viele Arbeitsmittel anlegen, wie Sie benötigen.
In der kostenlosen Testversion ist die Anzahl auf 25 Arbeitsmittel begrenzt. So können Sie die Software in Ruhe ausprobieren und Ihre Prozesse testen.
Nach der Testphase stehen verschiedene Pakete zur Verfügung: Vom Einsteiger-Paket über S, M, L und XL bis hin zum Enterprise-Paket. Die Anzahl der verwaltbaren Arbeitsmittel richtet sich nach dem gewählten Tarif.
Wenn Sie unsicher sind, welches Paket zu Ihrem Unternehmen passt, beraten wir Sie gerne individuell.
Aktives Tracking
Was ist aktives Tracking?
Aktives Tracking in der Geräteverwaltung bezeichnet die kontinuierliche Übermittlung von Standortdaten eines Assets in Echtzeit. Ein GPS-Tracker sendet dabei in regelmäßigen Abständen Positionsdaten an eine Software, sodass Sie jederzeit sehen können, wo sich Ihre Maschine oder Ihr Gerät befindet.
Im Gegensatz zu passiven Technologien wie QR, NFC oder Bluetooth erfolgt die Standortübertragung automatisch ohne manuellen Check-in. Aktives Tracking eignet sich besonders für Baumaschinen, Fahrzeuge oder hochwertige Geräte, bei denen Transparenz und Diebstahlschutz wichtig sind.
Wie funktioniert Tracking mit GPS?
Beim Tracking mit GPS ermittelt ein GPS-Tracker die Position eines Assets über Satellitensignale. Diese Standortdaten werden über das Mobilfunknetz übertragen.
So können Sie den aktuellen Standort Ihrer Maschinen in Echtzeit einsehen. Je nach Konfiguration werden die Positionsdaten in festgelegten Intervallen oder bei Bewegung aktualisiert. Voraussetzung ist eine ausreichende GPS- und Mobilfunkabdeckung.
Welche Reichweite hat ein GPS-Tracker?
Ein GPS-Tracker hat keine feste Reichweitenbegrenzung. Solange GPS-Signal und Mobilfunkempfang vorhanden sind, kann der Standort weltweit übermittelt werden.
Die tatsächliche Genauigkeit liegt in der Regel im Bereich weniger Meter und hängt von Faktoren wie Umgebung, Bebauung oder Witterung ab. In Innenräumen oder unterirdischen Bereichen kann das GPS-Signal eingeschränkt sein.
Was kostet ein GPS-Tracker?
Die Kosten für einen GPS-Tracker setzen sich in der Regel aus zwei Komponenten zusammen: der Hardware und laufenden Gebühren für Datenübertragung oder Software.
Der Gerätepreis variiert je nach Funktionsumfang, Akkulaufzeit und Schutzklasse. Zusätzlich fallen monatliche Kosten für die Konnektivität an. Die Gesamtkosten hängen daher vom Einsatzbereich und der gewünschten Tracking-Frequenz ab.
Sind GPS-Tracker in Deutschland erlaubt?
GPS-Tracker sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Entscheidend ist jedoch, wie und zu welchem Zweck sie eingesetzt werden.
Bei der Ortung von Maschinen, Fahrzeugen oder sonstigen Assets ist der Einsatz in der Regel unproblematisch. Können jedoch personenbezogene Daten abgeleitet werden, wie beispielsweise die Nutzung eines Firmenwagens durch einen bestimmten Mitarbeiter, müssen die Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzrechts beachtet werden.
Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass der Einsatz transparent erfolgt und arbeitsrechtliche sowie datenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden.
Informationen zu GPS und Datenschutz haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Prüfmanagement
Welche Arbeitsmittel müssen geprüft werden?
Grundsätzlich müssen alle Arbeitsmittel geprüft werden, von denen eine Gefährdung für Beschäftigte ausgehen kann. Dazu zählen unter anderem elektrische Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, Leitern oder Gerüste.
Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen. Maßgeblich sind unter anderem die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die Regelwerke der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Art, Umfang und Prüffrist hängen vom jeweiligen Arbeitsmittel, der Nutzungshäufigkeit und den Einsatzbedingungen ab.
Wann müssen Arbeitsmittel einer Prüfung unterzogen werden?
Arbeitsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Zusätzlich ist eine Prüfung erforderlich, wenn außergewöhnliche Ereignisse auftreten, zum Beispiel nach Reparaturen, Unfällen oder längeren Stillstandszeiten.
Die konkreten Prüffristen legt der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Orientierung bieten die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sowie die entsprechenden DGUV-Regeln.
Was versteht man unter UVV?
UVV steht für „Unfallverhütungsvorschriften“. Dabei handelt es sich um Vorschriften der Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung, die Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen regeln.
UVV-Prüfungen stellen sicher, dass Arbeitsmittel und Anlagen den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und keine Gefahr für Beschäftigte darstellen.
Ist die UVV gesetzlich vorgeschrieben?
Die sogenannte UVV-Prüfung ist nicht als einzelnes Gesetz formuliert, basiert jedoch auf verbindlichen Arbeitsschutzvorschriften. Rechtliche Grundlage sind unter anderem das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung.
Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus den Vorschriften der Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung. Unternehmen sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Arbeitsmittel sicherzustellen und regelmäßige Prüfungen zu organisieren.
Was muss alles UVV-geprüft werden?
UVV-geprüft werden müssen alle Arbeitsmittel, für die entsprechende Unfallverhütungsvorschriften gelten. Dazu gehören beispielsweise Baumaschinen, Fahrzeuge, elektrische Betriebsmittel, Hebezeuge, Leitern oder persönliche Schutzausrüstung.
Welche konkreten Prüfpflichten bestehen, hängt vom jeweiligen Einsatzbereich und den einschlägigen DGUV-Vorschriften ab.
Wer gilt als befähigte Person?
Als befähigte Person gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit über ausreichende Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.
Die Anforderungen sind in der Betriebssicherheitsverordnung definiert. Je nach Art des Arbeitsmittels können zusätzliche Qualifikationen oder spezielle Fachkenntnisse erforderlich sein.
Damit nur befähigte Personen in zamics Prüfungen durchführen können, werden Mitarbeitern Rollen wie die des “Prüfers” zugewiesen.
Gerätemanagement
Was ist ein Asset Management System?
Ein Asset Management System ist eine Software zur digitalen Verwaltung und Überwachung von Assets wie Maschinen, Geräten, Werkzeugen oder Fahrzeugen. Unternehmen erfassen damit alle relevanten Informationen zu ihren Arbeitsmitteln zentral an einem Ort.
Dazu gehören unter anderem Standort, Nutzungsstatus, Prüftermine oder Wartungen. Ziel eines Asset Management Systems ist es, Transparenz zu schaffen, Ausfallzeiten zu reduzieren und Prozesse effizienter zu gestalten. Besonders im Baugewerbe hilft eine digitale Lösung dabei, Geräteverluste zu vermeiden und Prüfpflichten zuverlässig einzuhalten.
Wie funktioniert die Geräteverwaltung mit NFC?
Bei der Geräteverwaltung mit NFC (Near Field Communication) wird jedes Asset mit einem NFC-Transponder ausgestattet. Dieser Transponder kann mit einem Smartphone ausgelesen werden.
Mitarbeiter scannen den NFC-Tag direkt am Gerät und greifen sofort auf die hinterlegten Informationen zu, wie zum Beispiel Standort, Prüfstatus oder Dokumente. Auch Check-ins, Übergaben oder Prüfungen können direkt digital dokumentiert werden.
Die Standortinformation basiert dabei auf dem manuellen Scan-Vorgang. NFC eignet sich besonders für Baustellen und Werkhöfe, da keine feste Infrastruktur oder dauerhafte Internetverbindung am Gerät erforderlich ist.
Hier erfahren Sie alles über die Geräteverwaltung mit NFC-Transpondern.