Nutzungsbedingungen

Nutzungs-bedingungen

Nutzungsbedingungen der Zeppelin Lab GmbH für die Nutzung und Bereitstellung von „zamics“

Version 1.2

1. Geltungsbereich und Gegenstand

1.1. Die Zeppelin Lab GmbH, Elsenstr. 106, 12435 Berlin (im Folgenden: „Z Lab“ oder „wir“) entwickelt und vertreibt digitale Geschäftsmodelle in der Bauindustrie u.a. das Gerätemanagement-System “zamics”, bestehend aus einer Plattform, einer Smartphone-Anwendung sowie Gerätetrackern (im Folgenden: „zamics“), welche sich an Bauunternehmen (im Folgenden: „Kunden“) richtet. Mit zamics können Arbeitsmittel (Geräte und Maschinen), die mit einem Tag oder Tracker versehen sind, verwaltet und die interne Organisation von Unternehmen verbessert werden.

1.2. Das Angebot von Z Lab zur Nutzung von zamics richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3. Diese Nutzungsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Z Lab und seinen Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung von zamics. Der Einbeziehung von Nutzungsbedingungen eines Kunden, die diesen Nutzungsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

1.4. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

1.5. Sie können die derzeit gültigen Nutzungsbedingungen auf der Website www.zamics.de/nutzungsbedingungen abrufen und ausdrucken.

2. Nutzung von zamics

  • zamics besteht aus einer Plattform (Ziffer 3) und einer App (Ziffer 4). Der Inhalt und die angebotenen Leistungskomponenten von zamics richten sich nach den jeweils getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, sowie einer dem Angebot ggf. beigefügten Leistungs- und Funktionsübersicht. Öffentlich von Z Lab oder ihren Handlungsbevollmächtigten bezüglich zamics getätigte Äußerungen werden nur soweit Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, wie sie durch Z Lab schriftlich bestätigt worden sind.
  • Damit der Kunde zamics nutzen und betreiben kann, muss er sicherstellen, dass seine Smartphones jeweils aktuellen Systemanforderungen erfüllen.Unterstützt wird Android ab Version 5.01, sowie iOS ab Version 13.1.Da sich sowohl zamics als auch die Betriebssysteme der Smartphones stetig weiterentwickeln, ist Z Lab berechtigt die Systemanforderungen weiterhin an den Stand der Entwicklung anzupassen. Der Kunde kann sich über die jeweils aktuellen Systemanforderungen direkt bei Z Lab erkundigen.
  • Plattform und App werden dem Kunden für die Dauer der Vertragsbeziehung in den jeweils aktuellen Versionen zur Verfügung gestellt. Z Lab hält hierfür eine Plattform auf einem Server vor, die über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Die jeweils aktuelle Version der App kann der Kunde im offiziellen Play Store (Android), bzw. App Store (iOS) herunterladen und für die Dauer der Vertragsbeziehung nutzen.
  • Die Nutzung von zamics ist kostenpflichtig. Z Lab steht gegenüber dem Kunden ein Anspruch auf eine monatliche Gebühr zu, deren Höhe sich nach der Anzahl der durch den Kunden über zamics verwalteten Geräte berechnet (s. Ziff. 8 „Vergütung“).
  • Z Lab stellt dem Kunden unter zamics.de verschiedene Informationen zur Verfügung, welche die wesentlichen Funktionen von zamics im Wesentlichen beschreiben und teilweise durch Videos veranschaulicht werden. Umfang und Gestaltung der Webseite/Plattform sowie der App stehen im alleinigen Ermessen von Z Lab. Einweisungen oder Schulungen schuldet Z Lab nur, wenn sie gesondert vereinbart werden.
  • Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe irgendeines Quellcodes der zamics-Komponenten (Plattform / App).
  • Nach Beauftragung legt Z Lab für den Kunden ein Firmenkonto bei zamics an. Anschließend wird zamics für den Kunden konfiguriert. Für die Konfiguration der Plattform ist die Angabe eines Firmennamens erforderlich. Login-Daten sind E-Mail-Adresse und Passwort. Die E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit Z Lab und ist für alle vertragsrelevante Korrespondenz zwischen Z Lab und den Kunden maßgeblich, zudem wird ein erster Nutzer mit Admin-Rechten mit dieser Email-Adresse angelegt.
  • Nach der Registrierung haben Nutzer die Möglichkeit, ihre Arbeitsmittel zu verwalten. Arbeitsmittel können einzeln oder – in Abstimmung mit Z Lab – über eine Schnittstelle erfasst werden.
  • Um zamics nutzen zu können, ist ein Anlegen des jeweiligen Nutzers erforderlich. Nachdem der erste Nutzer bei der Beauftragung angelegt wurde, werden neue Nutzer durch den Kunden selbst verwaltet.
  • Neue Nutzer erhalten per E-Mail einen Link zu einem Passwort-Eingabe-Formular zugesendet. Nach Wahl und Eingabe eines sicheren Passworts hat der Nutzer die Möglichkeit, seine Profildaten zu überprüfen und zu korrigieren, bzw. zu ergänzen und die Erstellung seines Profils abzuschließen. Hiernach kann er sich mittels E-Mail-Adresse und Passwort anmelden und das Produkt nutzen.

3. Plattform

  • Z Lab bietet Kunden die Möglichkeit eine funktionale Verteilung und Zuordnung verschiedener Rollen und Aufgaben der Nutzer zur Verwaltung der Baugeräte vorzunehmen. Nutzern mit der Rolle „Admin“ steht die Verwaltungsmöglichkeit sowohl über die Plattform als auch über die App zu. Für alle weiteren Nutzer besteht die Verwaltungstätigkeit lediglich über die App.
  • Nur in der Plattform können neue Nutzer oder Standorte angelegt werden.

4. App

  • Um die App nutzen zu können muss der Kunde die App im offiziellen Play Store (Android), bzw. App Store (iOS) herunterladen.
  • Dem Kunden obliegt es im Allgemeinen, die App auf dem neuesten Stand zu halten und sämtliche zur Verfügung gestellten Updates zu installieren. In Teilen enthalten Updates relevante Funktionen zur weiteren Nutzung der App, in diesem Fall muss ein Update durchgeführt werden.
  • Der Kunde kann sich mittels E-Mail-Adresse und Passwort in der App anmelden und diese nutzen.

5. Allgemeine Pflichten der Kunden bei der Nutzung von zamics

  • Der Kunde ist verpflichtet, mit den Login-Daten sorgfältig umzugehen. Dem Kunden ist es untersagt, die Login-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu zamics unter Nutzung der Login-Daten zu ermöglichen.
  • Der Kunde muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform, der App oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Dazu zählen insbesondere:
    • die Verwendung von Software, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;
    • das Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung von zamics erforderlich ist.
  • Es obliegt dem Kunden, für eine ständige Sicherung der von ihm bei Nutzung von zamics auf der eigenen Hardware verwendeten Daten zu sorgen.
  • Sollte es bei der Nutzung von zamics oder dessen Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird der Kunde Z Lab von dieser Störung unverzüglich per Email in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Kenntnis oder einen begründeten Verdacht von Unregelmäßigkeiten hat.

6. Verfügbarkeit, Updates, einzelne Funktionalitäten

  • Z Lab ist um einen störungsfreien Betrieb der Software bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die Z Lab einen Einfluss hat. Der Kunde erkennt an, dass eine vollständige lückenlose Verfügbarkeit von zamics technisch nicht realisierbar ist.
  • Z Lab ist es unbenommen, den Zugang zu zamics oder einzelner Funktionalitäten aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht im Machtbereich von Z Lab stehen, teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.
  • Z Lab ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot und die Ausgestaltung von zamics während der Vertragslaufzeit zu ändern, insbesondere um sie dem technologischen Fortschritt anzupassen. Dies schließt die Implementierung neuer Features, die Änderung der Nutzungsoberfläche und Anpassungen im Backend ein. Die Art der Anpassung liegt im Ermessen von Z Lab.
  • Wartung, Updates oder Änderungen können dazu führen, dass es zu einer Beeinträchtigung der Nutzung von zamics durch den Kunden kommt. Z Lab wird Wartungsfenster auf das Minimum beschränken und vor allem für das Einspielen und Testen von Updates und zur Sicherstellung der Sicherheit der Systeme einsetzen.
  • Wesentliche Änderungen, die die Funktionalität von zamics insgesamt verändern, wird Z Lab mit einer Frist von mindestens zwei Wochen per Email gegenüber dem Kunden ankündigen.

7. Support

  • Z Lab bietet dem Kunden ein zamics Customer-Support an. Dieser erfolgt telefonisch sowie per E-Mail. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten finden Sie unter zamics.de. Aktuell sind diese:

Support zamics

Mo. – Fr. 10-17 Uhr (ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Berlin)

0800 / 554 257 322

E-Mail: support@zamics.de

  • Ein Supportfall liegt vor, wenn zamics die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produkt- und Leistungsbeschreibung nicht erfüllt und die Nutzung von zamics nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
  • Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung in Textform (§ 126b BGB) zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
  • Eine bestimmte Reaktions- oder Fehlerbehebungszeit ist nicht geschuldet. Die Parteien können eine gesonderte Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen (SLA) treffen.

8. Datenschutz

  • Die Nutzung von zamics macht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten durch Z Lab unumgänglich. Personenbezogene Daten, die Z Lab von ihren Kunden bereitgestellt werden, unterliegen der Datenschutzerklärung von Z Lab. Die jeweils aktuelle Version kann unter zamics.de/datenschutz eingesehen und abgerufen werden. Darüber hinaus werden die Parteien bei Vorliegen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses gem. Art. 28 DS-GVO einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.
  • Verarbeitet der Kunde personenbezogene Daten und nutzt er hierfür zamics, so steht er dafür ein, hierzu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt zu sein. Dies gilt auch für etwaig benötigte Einwilligungen. Er stellt Z Lab im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.

9. Vergütung

  • Das monatliche Nutzungsentgelt für zamics richtet sich nach der Anzahl der durch den Kunden über zamics verwalteten Arbeitsmittel. Hierfür erstellt und unterbreitet zamics dem Kunden auf Anfrage ein individuelles Angebot mit den für den Kunden geltenden Leistungspaketen und Preisen je Leistungspaket, welches Vertragsbestandteil wird und auf dessen Grundlage Z Lab das Nutzungsentgelt dem Kunden monatlich in Rechnung stellt. Ändert sich die Anzahl der über zamics verwalteten Arbeitsmittel in der Weise, dass der Umfang eines größeren Lizenzpaketes erreicht wird, so ist Z Lab berechtigt, das monatliche Nutzungsentgelt für die Nutzung von “zamics“ zum Ende jedes Monats an das jeweilige Lizenzpaket anzupassen. Die von Z Lab gewährten Rabatte finden auf das neue Lizenzpaket entsprechende Anwendung.
  • zamics bietet sechs Standard-Lizenzpakete an:
Anzahl Arbeitsmittel Monatliche Lizenzgebühr
bis 100 95,00 €
bis 250 195,00 €
bis 500 275,00 €
bis 1.000 395,00 €
bis 2.500 675,00 €
bis 5.000 995,00 €
ab 5.000 Individuelle Preise
  • Das Nutzungsentgelt ist zwei Wochen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Soweit eine monatliche Vergütung vereinbart ist, ist diese jeweils zum 1. des Folgemonats zur Zahlung fällig. Auch eine digitale Rechnung gilt als wirksam, wenn sie dem Kunden zugeht.
  • Bei Zahlung mittels Bankeinzug (Lastschrift) wird Z Lab mit dem Kunden eine separate (SEPA-) Lastschriftvereinbarung schließen.
  • Falls Z Lab das angegebene Konto nicht belasten kann oder der Kunde die Zahlung der fälligen Vergütung um mehr als zwei Wochen verzögert, hat Z Lab das Recht, den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen oder den Zugang zu zamics vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
  • Im Falle einer Sperrung bleibt der Vergütungsanspruch von Z Lab unberührt. Der Zugang zu zamics wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet.
  • Sofern für Z Lab dadurch, dass das vom Kunden angegebene Zahlungsmittel für fällige Zahlungsansprüche mangels Deckung nicht belastet werden kann oder eine erfolgte Belastung durch den Kunden unberechtigt zurückgerufen wird, ein Schaden entsteht, so kann Z Lab hierfür Ersatz vom Kunden verlangen und das angegebene Zahlungsmittel hiermit belasten.
  • Z Lab ist berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen und die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn eine weitere Leistungserbringung ohne Preisanpassung bei Abwägung der beiderseitigen Interessen für Z Lab unzumutbar ist. Zu weiteren Preiserhöhungen ist Z Lab berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens 6 Monate zurückliegt. Z Lab wird dem Kunden die Preiserhöhungen einen Monat vorher per E-Mail ankündigen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung binnen 2 Wochen nach Ankündigung der geplanten Preiserhöhung nicht schriftlich oder per E-Mail, gilt dies als Einverständnis zu der angekündigten Preiserhöhung. Hierauf wird Z Lab in der Ankündigung gesondert hinweisen.

10. Laufzeit und Kündigung

  • Dieser Vertrag beginnt mit den Unterschriften und gilt zunächst für eine feste Laufzeit von 12 Monaten (Mindestvertragslaufzeit). Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 12 Monate (Verlängerungslaufzeit), wenn dieser nicht bis spätestens 6 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit von einer der Parteien gekündigt wird.
  • Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund für Z LAB liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung für zwei aufeinander folgende Termine mit der Bezahlung seiner Vergütungsverpflichtung aus Ziffer 9 vollständig oder über einen längeren Zeitraum einen Betrag, der zwei durchschnittlichen Monats Vergütungen entspricht in Verzug ist oder Dritten, unter Verstoß gegen Ziffer 5.1, Zugang zu zamics gewährt oder dessen Nutzung ermöglicht.
  • Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11. Nutzungsrechte

  • Für die Laufzeit des Vertrages räumt Z Lab dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an zamics für seine eigenen Geschäftszwecke ein.
  • Die Plattform wird als Software as a Service zur Verfügung gestellt. Die Nutzungsmöglichkeit für den Kunden ist damit auf die Nutzung der Plattform beschränkt. Weitergehende urheberrechtliche Nutzungs- oder Verwertungsrechte werden nicht eingeräumt. Der Kunde ist dementsprechend nicht dazu berechtigt, die Software außerhalb des für den Ablauf des Programms zwingenden Umfangs zu vervielfältigen, zu verändern oder Dritten außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks Zugang zu den Anwendungen zu gewähren, insbesondere diese zu veräußern oder unter zu vermieten.
  • Die App wird dem Kunden über den offiziellen Play Store (Android) zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat das Recht, die App herunterzuladen, auf seinem Endgerät zu speichern und bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, beliebig viele Neuinstallationen der App vorzunehmen.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, zamics abzuändern, zu bearbeiten, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder Dritten Zugang außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks zu gewähren.

12. Referenzmarketing

  • Z Lab ist berechtigt, die geschäftlichen Bezeichnungen des Kunden einschließlich etwaiger Marken und Firmenlogos nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden als Referenz im Rahmen des eigenen Marketings einzusetzen. Hierzu gehört insbesondere der Einsatz in Referenzkundenlisten. Darüber hinaus ist Z Lab nach vorheriger Zustimmung des Kunden berechtigt, wörtliche Zitate des Kunden unter Angabe des Kundennamens und der Verwendung des Kundenlogos zu Werbezwecken zu verwenden.

13. Gewährleistung

  • Z Lab ist um einen störungsfreien Betrieb von App und Plattform bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die Z Lab Einfluss hat. Der Kunde erkennt an, dass eine vollständige lückenlose Verfügbarkeit von zamics technisch nicht realisierbar ist. Z Lab bemüht sich jedoch, die Anwendungen möglichst dauerhaft verfügbar zu halten. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
  • Z Lab übernimmt keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Verbindung zu den vertragsgegenständlichen Ressourcen, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, mobilen Endgeräten oder hierauf verwendeter Betriebssysteme, die nicht in ihrem Einflussbereich stehen.
  • Z Lab bleibt es unbenommen, den Zugang zur Plattform und/oder App aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund von Ereignissen, die nicht im Machtbereich von Z Lab stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.
  • Hinsichtlich der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit von Plattform und App gelten die Gewährleistungsvorschriften der §§ 535 ff. BGB.
  • Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

14. Haftung

  • Unbeschränkte Haftung: Z Lab haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung einer vertraglich gewährten Garantie sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Z Lab bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
  • Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Z Lab nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  • In den Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss in Ansehung des jeweiligen Leistungsbestandteils vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
  • Eine weitergehende Haftung von Z Lab, insbesondere auf entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
  • Für alle Ansprüche gegen Z Lab aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Schadensentstehung und endet allerspätestens mit Ablauf der Verjährungsfrist aus Sachmängeln.

15. Änderung der Nutzungsbedingungen

  • Z Lab ist berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder funktionalen Anpassungen der Software geboten ist, z.B. bei technischen Änderungen.
  • Eine Änderung oder Ergänzung wird dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt, ohne dass die geänderten oder ergänzten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen. Z Lab wird in der Ankündigung einen Link mitteilen, unter dem die Neufassung der Nutzungsbedingungen insgesamt eingesehen werden kann.
  • Sofern der Kunde der Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ankündigung der Änderung oder Ergänzung widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung oder Ergänzung; hierauf wird Z Lab in der Ankündigung gesondert hinweisen.

16. Abtretung, Vertragsübernahme

  • Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Z Lab zulässig. Z Lab ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag zu betrauen.
  • Z Lab ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen ihrer Wahl zu übertragen. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.

17. Aufrechnung, Zurückbehaltung

  • Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Z Lab nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Z Lab steht.
  • Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

18. Schlussbestimmungen

  • Änderungen an dem Vertrag sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
  • Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen so ist Gerichtsstand für alle sich aus diesen oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Z Lab.
  • Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: November 2021

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