Alles im Griff – digitales Prüfmanagement mit zamics

Behalten Sie Fristen, Prüftermine und Zuständigkeiten im Blick – direkt auf dem Smartphone oder Tablet. Sie profitieren von mehr Sicherheit und 80 % Zeitersparnis in Ihrer täglichen Arbeit. 

Volle Übersicht

Mit dem Prüfmanagement von zamics behalten Sie Überblick über Prüfintervalle, Zuständigkeiten und erforderliche Nachweise Ihrer Geräteflotte.

Alle Prüfungen immer im Blick

Vergessen Sie nie wieder Prüftermine durch automatische Erinnerungen.

Desktop und Mobile Anwendung

Dank intuitiver Oberfläche und mobiler Nutzung können Sie jederzeit von überall auf das Prüfmanagement zu greifen.

Prüftermine automatisiert verwalten

Nie wieder Fristen verpassen: zamics erkennt automatisch, wann Prüfungen fällig sind – basierend auf gesetzlichen Intervallen, internen Vorgaben oder individuellen Wartungszyklen. Nutzer erhalten rechtzeitig eine Erinnerung und können alle anstehenden Prüfungen übersichtlich planen.

Vorteile:

  • Höhere Rechtssicherheit und weniger organisatorischer Aufwand
  • Sie erhalten automatische Prüfungserinnerungen vom System

Digitale Prüfprotokolle

Mit zamics dokumentieren Sie Ihre Prüfungen direkt vor Ort per App, inklusive Fotos, Ergebnissen und Kommentaren. Die Daten werden automatisch zentral gespeichert, revisionssicher archiviert und sind jederzeit abrufbar. 

Vorteile:

  • Digitale Nachweise statt Papierchaos
  • Durch standardisierte Abläufe sorgen wir für maximale Qualitätssicherung

Gerätehistorie mit Prüfverlauf einsehen

Zu jedem Arbeitsmittel ist der vollständige Prüfverlauf einsehbar, sowie Dokumentationen, Mängelberichte und Prüfergebnisse.

Vorteile:

  • Volle Transparenz auf Knopfdruck
  • Sie sind perfekt für Audits und interne Kontrollen vorbereitet

Mobile Prüfung direkt am Gerät

Mit Smartphone oder Tablet können Prüfungen direkt am Einsatzort durchgeführt werden. Sie haben Zugriff auf Historie, Checklisten und Protokollfunktion.

Vorteile:

  • Sie profitieren von weniger Wegen, weniger Papier und mehr Effizienz
  • Möglichkeit der Prüfung in der Werkstatt oder direkt beim Einsatzort

Weitere Funktionen von zamics

Gerätemanagement

Mit dem Gerätemangement von zamics haben Sie immer eine transparente Übersicht über alle Einsatzorte und Geräte. Mit der zamics App und der Desktop-Ansicht haben Sie Ihre Arbeitsmittel immer im Blick. 

Aktives Tracking

Geräte automatisch durch GPS orten

Mit aktivem Tracking immer wissen, wo welches Gerät im Einsatz ist. Das System bietet Ihnen verschiedene Lösungen zur Organisation und Ortung Ihrer Arbeitsmittel. 

So hat die Zeppelin Baumaschinen GmbH ihr Prüfmanagement optimiert

Bei der Prüfung seiner Maschinen stand die Zeppelin Baumaschinen GmbH (ZBM) vor der Herausforderung, das analog organisierte Geräte- und Prüfmanagement zu verbessern.

„Vor der Einführung von zamics führte jede Abteilung eigene Listen, was zu einem hohen Verwaltungsaufwand und einem Mangel an Transparenz führte“, erinnert sich Michelle Stollberg, Verantwortliche für Qualitätsmanagement und Arbeitssicherheit bei der ZBM.

In unserer Kundengeschichte erfahren Sie, wie die ZBM mit der digitalen Lösung von zamics ihr Geräte- und Prüfmanagement deutschlandweit optimieren konnte.

Die komplette Kundengeschichte lesen >

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Gerne sind wir darüber hinaus auch persönlich für Sie da.

Welche Arbeitsmittel müssen geprüft werden?

Grundsätzlich müssen alle Arbeitsmittel geprüft werden, von denen eine Gefährdung für Beschäftigte ausgehen kann. Dazu zählen unter anderem elektrische Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, Leitern oder Gerüste.

Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen. Maßgeblich sind unter anderem die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die Regelwerke der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Art, Umfang und Prüffrist hängen vom jeweiligen Arbeitsmittel, der Nutzungshäufigkeit und den Einsatzbedingungen ab.

Mit unserem Prüfmanagement in zamics haben Sie stets die volle Übersicht, welche Arbeitsmittel in Ihrem Betrieb zur Prüfung müssen.

Wann müssen Arbeitsmittel einer Prüfung unterzogen werden?

Arbeitsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Zusätzlich ist eine Prüfung erforderlich, wenn außergewöhnliche Ereignisse auftreten, zum Beispiel nach Reparaturen, Unfällen oder längeren Stillstandszeiten.

Die konkreten Prüffristen legt der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Orientierung bieten die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sowie die entsprechenden DGUV-Regeln.

In zamics ist zu jedem Arbeitsmittel der vollständige Prüfverlauf einsehbar, sowie Dokumentationen, Mängelberichte und Prüfergebnisse.

Was versteht man unter UVV?

UVV steht für „Unfallverhütungsvorschriften“. Dabei handelt es sich um Vorschriften der Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung, die Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen regeln.

UVV-Prüfungen stellen sicher, dass Arbeitsmittel und Anlagen den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und keine Gefahr für Beschäftigte darstellen.

Alles Wichtige zur UVV lesen Sie hier.

Ist die UVV gesetzlich vorgeschrieben?

Die sogenannte UVV-Prüfung ist nicht als einzelnes Gesetz formuliert, basiert jedoch auf verbindlichen Arbeitsschutzvorschriften. Rechtliche Grundlage sind unter anderem das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung.

Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus den Vorschriften der Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung. Unternehmen sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Arbeitsmittel sicherzustellen und regelmäßige Prüfungen zu organisieren.

Alles Wichtige zur UVV lesen Sie hier.

Was muss alles UVV-geprüft werden?

UVV-geprüft werden müssen alle Arbeitsmittel, für die entsprechende Unfallverhütungsvorschriften gelten. Dazu gehören beispielsweise Baumaschinen, Fahrzeuge, elektrische Betriebsmittel, Hebezeuge, Leitern oder persönliche Schutzausrüstung.

Welche konkreten Prüfpflichten bestehen, hängt vom jeweiligen Einsatzbereich und den einschlägigen DGUV-Vorschriften ab.

In zamics können Sie zu jedem Arbeitsmittel die passende Prüfung hinterlegen und verpassen so nie mehr eine UVV-Prüfung.

Wer gilt als befähigte Person?

Als befähigte Person gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit über ausreichende Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.

Die Anforderungen sind in der Betriebssicherheitsverordnung definiert. Je nach Art des Arbeitsmittels können zusätzliche Qualifikationen oder spezielle Fachkenntnisse erforderlich sein.

Damit nur befähigte Personen in zamics Prüfungen durchführen können, werden Mitarbeitern Rollen wie die des “Prüfers”  zugewiesen.

Erfahren Sie hier alles über das Prüfmanagement in zamics.

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